AGB, Haftung und Widerrufsrecht
1. Vertragsgegenstand /
Anwendungsbereich der AGB
a) Die nachstehenden Versand- und
Verkaufsbedingungen im Fernabsatz (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle
Vertragsbeziehungen, bei denen die EVO Payments International GmbH,
Elsa-Brändström-Straße 10-12, 50668 Köln, Waren an ihre Kunden im Wege des
Fernabsatzes versendet bzw. verkauft. Sie haben auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen dieser Art Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
b) Diese AGB gehen
entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor, auch wenn EVO Payments
International GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand,
Spezifikationen, Subunternehmer
a) EVO Payments International
GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand
von Wissenschaft und Technik bei Vertragsschluss und dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich für die
Sollbeschaffenheit der von EVO Payments International GmbH versendeten bzw.
veräußerten Waren sind Durchschnittsausfallmuster. Die in den Informations- oder
Angebotsunterlagen bzw. im Webshop wiedergegebenen Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichte, Maße etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Die Lebensdauer von Batterien bzw. Akkus
betragen maximal 6 Monate.
b) Technische oder konstruktive
Änderungen des Materials der angebotenen und beschriebenen Waren in Prospekten,
auf Preislisten, im Webshop etc. bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus
Gegenrechte hergeleitet werden können. EVO Payments International GmbH ist
insbesondere berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Spezifikationen der
verkauften Ausrüstungsstücke jederzeit – vor oder nach Lieferung – zu ändern,
falls dies aus technischen Gründen oder zur Erfüllung gesetzlicher bzw.
behördlicher Bestimmungen sowie Anordnungen erforderlich ist.
c) Es ist EVO Payments
International GmbH gestattet, Leistungen nach diesem Vertrag insgesamt oder zum
Teil an geeignete und qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.
3. Widerrufsbelehrung
a)
Widerrufsrecht
Sind Sie
Verbraucher, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
EVO Payments International GmbH
Prinz-Ludwig-Str.
5
92637 Weiden
Faxnummer: 0961 - 38939 83 450
Email: kartensysteme@samhammer.de
b)
Widerrufsfolgen
Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang.
4. Preise und Zahlungen des
Kunden– Fälligkeit / Zahlungsverzug, Suspendierung / Aufrechnung
a) Sämtliche Preise verstehen
sich in Euro („€“) und gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Bei
Fakturierung in anderer Währung als Euro gilt der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses als vereinbart. Die Preise verstehen sich einschließlich
Verpackung und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten sind jeweils in der
Preisliste und/oder auf der Webseite aufgeführt.
b) Die von dem Kunden an EVO
Payments International GmbH zu entrichtenden Preise für die Lieferungen von
Waren verstehen sich netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere
Steuern, die sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen
beziehen, sind zusätzlich zu den im Leistungsangebot angegebenen Preisen zu
bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zurzeit der Leistungserbringung
gültigen Satz und wird in der Rechnung getrennt aufgeführt.
c) Der Kaufpreis und die
Versandkosten für Kaufgegenstände werden unmittelbar nach Abschluss des
Kaufvertrages fällig. Die fälligen Beträge werden bei Bestandskunden der
EVO Payments International GmbH, die im
Rahmen eines Kartenakzeptanzvertrages eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
per Lastschrift vom Konto eingezogen. Bei Neukunden, die keinen
Kartenakzeptanzvertrag mit der EVO Payments International GmbH abgeschlossen
haben, ist die Zahlung nur mit Kreditkarte (Master Card oder VISA) möglich.
d) Gerät der Kunde in
Zahlungsverzug, so ist EVO Payments International GmbH berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu
fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen aus Geschäften handelt, an denen
kein Verbraucher beteiligt ist. Im Übrigen ist EVO Payments International GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß § 247 BGB zu fordern. Für die infolge des Zahlungsverzuges erstellten
Mahnungen erhebt EVO Payments International GmbH eine Bearbeitungsgebühr von €
15,- €. EVO Payments International GmbH kann einen höheren Verzugsschaden
nachweisen und dann geltend machen.
e) Gegen Ansprüche der EVO
Payments International GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis zu. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen
die EVO Payments International GmbH ist ausgeschlossen.
5. Liefer- und Leistungszeit,
Warenannahme, Leistungsverzug, Gefahrenübergang und Verpackung
a) Die von der EVO Payments
International GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b) Alle Liefertermine stehen
unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung,
Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von
höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der EVO Payments
International GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der EVO Payments
International GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EVO Payments
International GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Sie berechtigen EVO Payments International GmbH die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
c) Im Übrigen kommt EVO Payments
International GmbH erst dann in Verzug, wenn der Kunde EVO Payments
International GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle des Verzuges hat der
Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind
ausgeschlossen.
d) Die Kosten der Annahme und der
Versendung der Ware fallen ab Versandstation dem Vertragspartner zur Last. Über
den Versandweg und die Versandart entscheidet EVO Payments International GmbH.
e) Die Gefahr geht auf den Kunden
über sobald die Ware die Versandstation verlässt; dieses gilt auch dann, wenn
der Kunde die Kosten für den Versand nicht zu tragen hat. Diese Bestimmung gilt
nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist. Verzögert sich die Absendung
der Ware durch einen Umstand, den EVO Payments International GmbH nicht zu
vertreten hat, oder macht EVO Payments International GmbH von einem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der
Versandbereitschaft über.
f) Der Kunde verpflichtet sich,
Transport- und Verpackungen fachgerecht und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die
Übernahme dieser Pflichten durch den Besteller ist im Verkaufspreis bereits
berücksichtigt.
6. Eigentumsvorbehalt / Keine
Verfügung oder Belastung
Die EVO Payments International
GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, vor. Die Weiterveräußerung bzw. die Übertragung des
Eigentums oder Besitzes an Waren, die im Eigentum der EVO Payments International
GmbH stehen an Dritte, ist nicht gestattet. Der Kunde hat alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um die im Eigentum der EVO Payments International GmbH
stehenden Waren von Belastungen jeglicher Art (insbesondere Pfändungen etc.)
freizuhalten. Erfolgt dennoch eine Belastung, hat der Kunde der EVO Payments
International GmbH hiervon unverzüglich schriftlich, unter Erteilung aller
erforderlichen Auskünfte, Mitteilung zu machen. Es ist weiterhin verpflichtet,
die mit der Belastung in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu übersenden sowie
eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass die belastete Ware im Eigentum
der EVO Payments International GmbH steht. Der Kunde hat die Kosten von
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Belastung, insbesondere Interventionsprozesse
zu tragen.
7. Gewährleistung für Waren
a) Für die von EVO Payments
International GmbH gelieferten neuen Waren übernimmt EVO Payments International
GmbH die Gewähr für eine Dauer von 12 Monaten, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Bei Abschluss von Kaufverträgen über gebrauchte Waren ist
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
b) Die Gewährleistungsrechte des
Kunden bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
c) Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
d) Der Kunde hat Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
e) Bei begründeten Mängelrügen
oder Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde das schadhafte Teil bzw. das Gerät
zur Reparatur an EVO Payments International GmbH
zu schicken.
f) EVO Payments International
GmbH kann nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
leisten. Erst wenn mindestens 2 Nachbesserungsversuche in angemessener Frist
fehlgeschlagen sind, kann der Kunde die Wandlung des Geschäfts, oder Minderung
des Kaufpreises geltend machen.
g) Der Kunde ist zur pfleglichen
Behandlung der vertragsgegenständlichen Waren verpflichtet. Dies bedeutet unter
anderem, dass die Waren mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, zu verwahren und
gegen Beschädigung zu schützen sind. Der Kunde wird hinreichend qualifiziertes
Personal einsetzen und die mitgeteilten Anwendungs- und Bedienungsanleitungen zu
beachten.
h) Voraussetzung für die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der EVO Payments
International GmbH ist, dass der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat.
i) Änderungen und Anbauten, die
der Kunde an Waren, die im Eigentum der EVO Payments International GmbH stehen
vornehmen will, bedürfen der Zustimmung der EVO Payments International GmbH
Sofern der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an Terminals oder Waren
vornimmt oder vornehmen lässt, entfallen alle Ansprüche wegen Mängeln gegenüber
der EVO Payments International GmbH, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die
in Rede stehenden Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs weder
insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und die
Wartung hierdurch nicht erschwert wird.
8. Besonderheiten bei dem Verkauf
von POS-Terminals, Nutzungsrecht an der Terminal-Software
a) Bei dem Verkauf von
POS-Terminals sichert die EVO Payments International GmbH dem Kunden zu, dass
die vertragsgegenständlichen Terminals die von der deutschen Kreditwirtschaft
über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
aufgestellten Anforderungen erfüllen. Diese Zusicherung gilt nicht bei Abschluss
eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Terminal. Ändern sich nach dem Verkauf
des Kartenterminals die Anforderungen der Kreditwirtschaft, so ist es alleinige
Angelegenheit des Kunden, alle notwendigen Änderungen an dem Terminal auf seine
Kosten vornehmen zu lassen
b) Der Kunde ist berechtigt, die
Software, die auf den im Rahmen eines Kaufvertrages von der EVO Payments
International GmbH erworbenen Terminals installiert ist, zur elektronischen
Autorisierung und Abrechnung von Kredit- und Zahlungskarten zu nutzen. Das
Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Jegliche
Vervielfältigung sowie jegliche Verbreitung unberechtigterweise hergestellter
Vervielfältigungsstücke ist unzulässig, verletzt die Rechte der EVO Payments
International GmbH und/oder die Urheberrechte Dritter und wird strafrechtlich
und zivilrechtlich verfolgt.
c) Sofern EVO Payments
International GmbH fehlerhafte POS-Terminals, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder
Teile im Rahmen der Mängelbeseitigung oder Gewährleistung repariert oder
austauscht, ist der Kunde verpflichtet in dem dafür erforderlichen Umfang sicher
zu stellen, dass vor dem Austausch bzw. der Reparatur Programme (einschließlich
seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten
entfernt werden. Die EVO Payments International GmbH hat das Recht, zur Erhöhung
der Funktionssicherheit technische Änderungen an den Terminals vorzunehmen, es
sei denn, dies sei dem Vertragsunternehmen im Einzelfall nicht zumutbar.
9. Herausgabe von Terminals und
Waren
Ist der Kunde gegenüber der EVO
Payments International GmbH zur Herausgabe von Terminals oder sonstigen Waren
verpflichtet, wird es diese Waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die
EVO Payments International GmbH zurückzusenden (Regelfall), oder - auf
gesonderte Aufforderung seitens EVO Payments International GmbH - nach
vorheriger Terminsabstimmung EVO Payments International GmbH oder einem von ihr
beauftragten Dritten, den Zugang zu den Terminals einschließlich sonstiger im
Rahmen des Vertrages überlassenen Einrichtungen und sonstigen Waren gewähren und
den Abbau gestatten, es sei denn das ist aus nicht von dem Kunden zu
vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Rückgabe
nicht oder nicht rechtzeitig nach, so hat der Kunde der EVO Payments
International GmbH den Schaden zu ersetzen, der durch die verspätete und/oder
unterbliebene Rückgabe entstanden ist.
10. Haftung der EVO Payments
International GmbH
a) Eine Haftung der EVO Payments
International GmbH sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
für Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße
vertrauen darf. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie für eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
b) Bei leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die EVO Payments International
GmbH für unmittelbare Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 5.000,– EUR je
Schadenereignis. Dieselbe Begrenzung gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung
jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter
oder leitende Angestellte der EVO Payments International GmbH sind.
c) In jedem Fall ist die Haftung
auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und
von der anderen Partei nicht beherrschbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. In
jedem Fall ist eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insb.
entgangenen Gewinn) ausgeschlossen.
d) Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, verjähren seine Ansprüche auf Schadensersatz, ausgenommen solche
aus unerlaubter Handlung, spätestens ein Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem das
Kunde von dem Schaden, den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung
ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis drei Jahre nach dem
schädigenden Ereignis. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
11. Schriftform, salvatorische
Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand, fremdsprachige Version
a) Alle Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der vorliegenden Klausel bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Sollte eine der Bestimmungen
des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch
eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung
am nächsten
kommt
c) Sollten die dem
Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Umstände eine wesentliche und von diesen
Bedingungen nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, so verpflichten sich die
Vertragsparteien, die Bedingungen den geänderten Umständen anzupassen.
d) Der Vertrag unterliegt
deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wenn der
Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder der Kunde
den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus
Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. Die EVO Payments
International GmbH kann den Kunden jedoch auch an einem anderen für den Kunden
oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichtsstand verklagen.
e) Eine etwaige fremdsprachige
Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur
Verfügung gestellt. Die deutsche Fassung, die dem Kunden jederzeit auf Anfrage
zur Verfügung gestellt wird, ist die allein maßgebende.